OK
Schließen
Schließen
Schließen
Schließen
Schließen
Schließen

1. Wettbewerbsbeitrag, Voraussetzungen für die Teilnahme

 

Bei Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erforderlich.

 

Das Formular für die Zustimmung der Eltern bzw. Lehrer/-in entnehmt ihr bitte dem PDF mit den Teilnahmebedingungen, siehe letzte Seite.

 

1.1. Ziel des Wettbewerbs

Ziel des Wettbewerbs ist es, Jugendliche rund um die Themen Geld, Konsum, Schulden und Armut zu sensibilisieren und bei dem Erwerb von Finanzkompetenzen zu unterstützen. Dies soll durch die kritische und kreative Bearbeitung der Fragen aus einem der vier vorgegebenen Themenblöcke geschehen.

 

1.2. Teilnahmeberechtigte

Teilnehmen dürfen:

• alle Schüler/-innen und Jugendliche im Alter von 10 – 22 Jahren

• Berufsschulen

• Jugendverbände

• Klassen

• Gruppen

• Einzelpersonen

 

1.3. Beitragspräsentation

Jede Präsentationsform ist möglich, also z.B. ein selbst gedrehter Film, ein Audio-Beitrag, eine Präsentation (Powerpoint, Keynote, Impress etc.) oder ein PDF mit Texten, Fotos etc. Jeder Beitrag muss jedoch in digitaler Form vorhanden sein, da er auf die Webseite „awo-schuelerwettbewerb.org“ hochgeladen werden muss. Alle eingereichten Beiträge müssen mit den Grundsätzen der AWO im Einklang sein.

 

Vor dem Hochladen des Beitrages muss sich der/die Teilnehmer/in auf der Webseite unter dem Menüpunkt „Registrieren“ registrieren und sein/ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen bestätigen und ggf. erforderliche Zustimmungen Dritter in der vorgesehenen Form beibringen.

 

Der von dem/der Teilnehmer/in hochgeladene Beitrag wird auf der Webseite „awo-schuelerwettbewerb.org“ unter Nennung des Namens aller Teilnehmer/innen öffentlich zugänglich gemacht. Der/die Teilnehmer/in erklärt sein/ihr Einverständnis mit der Namensnennung.

 

1.4. Anmeldeunterlagen

Den Beiträgen muss eine maximal 2-seitige Anlage beigefügt sein (Titelseite, Inhaltsverzeichnis und Impressum werden beim Umfang nicht gezählt), aus der folgende Angaben hervorgehen:

 

  • Namen, Alter und Adressen der Projektteilnehmer/innen,
  • eine Beschreibung über die Entstehung des Beitrages,
  • Methodik der Darstellung,
  • eine Beschreibung, wie das Thema in der Klasse/Gruppe/Familie bearbeitet und ausgewertet wurde,
  • eine Auflistung, wer unterstützt hat (Lehrer/Eltern/sonstige),
  • Quellen (bei Nutzung von Musik in den Beiträgen: bitte zwingend alle Titel und dazugehöriger Interpret angeben), Bücher, Personen, die befragt wurden)

 

2. Unzulässige Inhalte

Es dürfen nur Beiträge hochgeladen werden, die keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Markenrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen und auch sonst keinen unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässig sind insbesondere nachfolgend angeführte Inhalte:

 

2.1. Recht am eigenen Bild

Abbildungen von Personen dürfen in den Beiträgen nur genutzt werden, wenn diese hierzu ihre Einwilligung erklärt haben (§ 22 Kunsturhebergesetz) oder ein Fall der zulässigen Veröffentlichung ohne Einwilligung vorliegt (§ 23 Kunsturhebergesetz). Dies ist z.B. der Fall, wenn es sich bei den Abgebildeten um Personen aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, oder es sich um Bilder handelt, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Öffentlichkeit erscheinen oder es sich um Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen handelt, an denen dargestellte Personen teilgenommen haben.

 

2.2. Urheberrecht

Fotos, Texte, Bilder, Logos, Grafiken, etc. dürfen nur hochgeladen werden, wenn der/die Teilnehmer/in zur Nutzung berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der/die Teilnehmer/in derjenige ist, der/die das Foto angefertigt hat oder wenn er/sie die Zustimmung des Fotografen oder des sonstigen Berechtigten eingeholt hat. Gescannte Fotos aus Zeitungen, Büchern, anderen Internetseiten, etc. sind also urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten nicht hochgeladen werden. Entsprechendes gilt für Texte, Bilder, Logos, Grafiken und sonstige urheberrechtlich geschützte Werke. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn der/die Teilnehmer/in sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte von dem/der Urheber/in oder sonstigem Berechtigten eingeholt hat.

 

Zitate müssen als solche unter Nennung der Quelle in den Beiträgen gekennzeichnet werden.

 

2.3. Marken und Kennzeichen

Unzulässig ist es ferner, Marken Dritter oder sonstige für Dritte geschützte Kennzeichen markenmäßig zu nutzen oder zu verunglimpfen. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn der/die Teilnehmer/in sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte von dem Marken- oder Kennzeicheninhaber eingeholt hat.

 

2.4. Persönlichkeitsrechte Dritter

Es dürfen auch keine Beiträge hochgeladen werden, in denen natürliche oder juristische Personen (z.B. ein Verein oder eine GmbH) in ihrer Ehre bzw. dem geschäftlichen Ansehen herabgesetzt oder ihr geschäftlicher oder sonstiger Ruf geschädigt wird.

 

2.5. Sonstige unzulässige Inhalte

Schließlich dürfen keine Beiträge hochgeladen werden, die sonstige gesetzeswidrige, insbesondere diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder beleidigende, pornographische, gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende Handlungen oder sonst unerwünschte Handlungen darstellen oder diese verherrlichen sowie jede Form von Werbung oder kommerzieller Nutzung. Unerwünscht sind ferner Beiträge mit erotischem oder sexuell geprägtem Inhalt.

 

3. Zusicherung Teilnehmer/in hinsichtlich Rechte Dritter

Der/die Teilnehmer/in versichert, dass ihm/r keine Rechte Dritter bekannt sind, welche der Nutzung des Beitrages durch den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband im Sinne von Ziffer 3 entgegenstehen.

 

4. Nutzungsrechte an den Teilnehmerbeiträgen

4.1. Der/die Teilnehmer/in räumt dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband das Recht ein, den von ihm/r hochgeladenen Beitrag auf der Webseite „awo-schuelerwettbewerb.org“ zu veröffentlichen.

 

4.2. Der/die Teilnehmer/in räumt dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband darüber hinaus das Recht ein, den von ihm/r hochgeladenen Beitrag umfassend für Zwecke der Durchführung, Bekanntmachung und Auswertung des Wettbewerbs und begleitende PR-Maßnahmen zu nutzen, wie z.B. die Erstellung von Flyern, Plakaten, Videos, Pressemitteilungen, Online-Kampagnen etc. und diese auf internen und externen Webseiten zu veröffentlichen.

 

4.3. Zu den vorbenannten Zwecken räumt der/die Teilnehmer/in dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband das einfache Nutzungsrecht ein, den von ihm/ihr hochgeladenen Beitrag für die Dauer von drei Jahren zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, auszustellen und öffentlich vorzuführen, zu senden, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zum Download durch Dritte bereitzuhalten und Dritten für vorbenannte Zwecke entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.

 

5. Haftungsfreistellung

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. zu entschädigen, die auf einer Nutzung der Beiträge des/r Teilnehmers/in beruhen, sofern Dritte geltend machen, die Beiträge verletzen ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte. Insbesondere stellt der/die Teilnehmer/in den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband von sämtlichen aus einer solchen Inanspruchnahme dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.

 

6. Datenschutz

Durch das Anmelden beim Schülerwettbewerb werden personenbezogene Daten erhoben. Diese werden nur zum Zwecke der Durchführung des Schülerwettbewerbes verwendet.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

7. Ausgeschriebener Gewinn

Zu gewinnen sind über 150 Preise im Gesamtwert von mehr als

45.000 Euro – es lohnt sich!

Die Sieger (je Altersstufe) in den Bundesländern erhalten:

1. Platz: 300 Euro

2. Platz: 250 Euro

3. Platz: 200 Euro

Die Gesamtsieger (je Altersstufe) auf Bundesebene erhalten:

1. Platz: 1.500 Euro

2. Platz: 750 Euro

3. Platz: 500 Euro

Die Siegerin oder der Sieger (je Altersstufe) des Publikumspreises der Internetabstimmung erhält 850 Euro.

 

8. Ermittlung der Gewinner

Jedes Bundesland bekommt eine eigene Jury. Diese kürt nach Einsendeschluss die besten drei Beiträge aus jeder Altersstufe (10 bis 14, 15 bis 17, 18 bis 22 Jahre), macht neun Preisträger pro Bundesland. Von den Siegerinnen und Siegern der Bundesländer werden in einem feierlichen Festakt Ende des Jahres 2010 die besten drei Beiträge je Alterstufe ausgezeichnet. Zusätzlich wird je Alterstufe eine Publikumssiegerin oder ein Publikumssieger prämiert, die oder der aus der Abstimmung hier auf dieser Website hervorgeht.

 

Um altersübergreifend Chancengleichheit zu gewährleisten, wird die Jury Beiträge gestaffelt nach der jeweiligen Altersstufe (10-14, 15-17, 18-22 Jahre) bewerten. Das Qualitätsurteil für jeden eingereichten Beitrag berücksichtigt deshalb immer auch das Alter der einsendenden Personen. Grundsätzlich gelten folgende Kriterien:

I. Die Qualität der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema.

II. Die Originalität, Kreativität der Präsentation des Beitrages.

III. Der Nutzen des Beitrages für andere Jugendliche.

 

9. Ausschlussfrist / Ausschluss von Beiträgen

Einsendeschluss für alle Wettbewerbsbeiträge und damit Ausschlussfrist für die Teilnahme am Wettbewerb ist der 30. Juni 2010.

 

Beiträge, die ohne oder mit nicht vollständig eingereichten Anmeldeunterlagen eingereicht werden, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Beiträge, die in irgend einer Weise gegen die Wettbewerbsbestimmungen verstoßen oder unter Nennung falscher Angaben eingereicht wurden. Alle eingereichten Beiträge müssen mit den Grundsätzen der AWO im Einklang sein.

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.



Countdown: noch 158 Tage



Passwort vergessen
AWOEuropäisches Jahr gegen Armut und Ausgrenzung
GlücksspiraleBundesjugendwerk der AWOGEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Lesezeichen / Weitersagen
Schrift größerSchrift normalSchrift kleiner